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Aktuelle Informationen: |
| 17.06.2011 |
zertifizierter PassivhausPlaner
Dipl.-Ing. (FH) Hermann Kuder
erlangt des Zertifikat "zertifizierter PassivhausPlaner"

durch Abschlussprüfung bei der Akademie der Ingenieure in Ostfildern |
| 15.03.11: |
Neue Förderrichtlinien
Neue Förderrichtlinien mit erhöhten Zuschüssen für Solar, Biomasse und Wärmepumpe beim BAFA.
Mit verschiedenen Boni-Förderungen, z.B. dem Kesseltauschbonus.
Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen
Förderrichtlinien finden Sie auf
www.bafa.de
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| 01.03.2011 |
KfW Privatkundenbank
Im Programm "Energieeffizient Sanieren"
wurde zum 01.03.2011 neue Förderrichtlinien der Einzelmaßnahmen und der Programme energieeffizient Sanieren
eingeführt. |
| 31.08.2010 |
KfW Privatkundenbank
Im Programm "Energieeffizient Sanieren"
wurde zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen
in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt.
In der Sonderförderung wird die Förderung des Hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen eingestellt |
| 12.07.10: |
Neue Förderrichtlinien
Es können wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010.
Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen
Förderrichtlinien finden Sie auf
www.bafa.de
Für folgende Anlagen wird keine Förderung mehr gewährt:
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
| 03.05.10: |
Programmstop
des Marktanreizprogramms für die Förderung erneuerbarer Energien vom Bafa. |
| 01.01.10: |
Erneuerbare Wärmegesetz in Baden-Württemberg
Bei Wohngebäuden, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt, muss ab sofort
mindestens 10 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Muß die Anlage kurzfristig wegen eines Defektes ausgetauscht werden, ist die Verpflichtung
innerhalb von 24 Monaten nach Austausch zu erfüllen.
Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn
- eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2 Wohnfläche
genutzt wird,
- bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs eine
Wärmepumpe eingebaut wird. Dies wird anerkannt, wenn
- bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 3,5 erreicht wird.
- bei mit Brennstoffen betriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 1,3 erreicht wird.
- der gesamte Wärmebedarf durch eine Heizanlage gedeckt wird, durch die mindestens 10 Prozent des
Brennstoffbedarfs mit Biogas oder Bioöl gedeckt wird.
Die Verpflichtung kann ersatzweise dadurch erfüllt werden, dass entweder
- die Bauteile (Dächer oder Dachschrägen und oberste Geschossdecken, die beheizte Räume
nach oben gegen die Außenluft abgrenzen, so gedämmt werden, dass die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, oder
- die Außenwände so gedämmt werden, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das
"Neubauniveau" um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, oder
- der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes durch eine geeignete Kombination von Maßnahmen
so reduziert wird, dass
- bei Gebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung an den Transmissionswärmeverlust um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden,
- bei Gebäuden, für die der Bauantrag zwischen dem 1. November 1977 und dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde,
die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um nicht mehr als 10 Prozent
überschritten werden,
- bei Gebäuden, für die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Januar 2002 der Bauantrage gestellt ist, die
Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 20 Prozent unterschritten werden,
- bei Gebäuden, für die zwischen dem 1. Februar 2002 und dem 31. März 2008 der Bauantrag gestellt worden ist,
die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 30 Prozent unterschritten werden.
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| 29.09.09: |
Neue KfW-Förderstandards ab dem 01. Oktober 2009
Die KfW Bankengruppe hat die Anpassungen in ihren Förderprogrammen an die
am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgestellt.
Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Anforderungen
werden als prozentuale Abweichung von den jeweiligen Anforderungswerten der EnEV 2009 formuliert.
Dabei werden in Zukunft die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz jeweils um 15 Prozentpunkte
geringer sein, als an den Jahresprimärenergiebedarf.
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| 29.09.09: |
Ab 1. Oktober tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft.
Wer ein neues Wohnhaus oder Nichtwohngebäude plant und baut
muss die erhöhten Ansprüche der EnEV 20009 beachten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf
für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist um fast 30 Prozent (%) gesunken.
Der Wärmeschutz ist nach wie vor die zweite Grundforderung auch der EnEV 2009. Parallel zum geminderten
zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle
um ca. 15 Prozent erhöht worden.
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| 02.03.09: |
Neue Büroadresse in Reutlingen, Gartenstr. 23.
Ab sofort sind wir in zentraler Lage in Reutlingen für Sie erreichbar und freuen uns auf Ihren Besuch.
Unser Büro ist Teil des BAER (Büro für Architektur und Energietechnik Reutlingen)
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| 19.12.08: |
2009 steigen die energetischen Anforderungen an Gebäude
Mit dem Jahreswechsel müssen viele Gebäudebesitzer ihre Immobilien
an veränderte gesetzliche Anforderungen anpassen. Ab dem 1. Januar 2009
gilt die Energieausweis-Pflicht für alle Wohngebäude.
Zudem müssen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in ganz Deutschland alle Bauvorhaben, für
die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag eingereicht wird, einen Mindestanteil
Ihrer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien beziehen oder
Ersatzmaßnahmen aufweisen.
Auch hinsichtlich veralteter Heizkessel werden die Vorgaben strenger: Alte
Heizkessel (eingebaut vor Oktober 1978), die mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen betrieben werden müssen bis Ende 2008 endgültig außer Betrieb
genommen werden. Das gilt auch wenn sie so ertüchtigt wurden, dass die
zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind oder ihr Brenner nach dem
1. November 1996 erneuert wurde.
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| 08.08.08: |
deutsches Gütesiegel für Nichtwohngebäude
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bei der Entwicklung eines Zertifizierungssystems für die Nachhaltigkeit von Gebäuden mit der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) kooperiert. Das neue deutsche Gütesiegel soll als belastbares Qualitätssiegel den eher marktorientierten Labels wie "green building" entgegengesetzt werden. Das Bewertungssystem soll Energieeffizienz und Ressourcenschutz ebenso einschließen wie die Qualität der Arbeitsplätze unter den Aspekten Gesundheit, Behaglichkeit oder Luftqualität. Es ist eine Weiterentwicklung des vom BMVBS herausgegebenen "Leitfadens für nachhaltiges Bauen". Das Gütesiegel soll zunächst für den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden angewendet werden, später auch für Umbau und Sanierung sowie weitere Gebäudetypen. Anfang 2009 soll es erstmals verliehen werden.
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| 25.07.08: |
dena-Gütesiegel für Energieausweise eingeführt
Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise.
Mit dem dena-Gütesiegel für Energieausweise möchte die dena das Vertrauen aller
Marktteilnehmer in den Energieausweis für Gebäude langfristig sichern und ihn als
verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäudequalität sowie als
Einstieg in die Gebäudemodernisierung etablieren.
Die Energieeinsparverordnung lässt beim Energieausweis großen Spielraum – sowohl
bei der Qualifikation von Ausstellern als auch beim Ausstellungsverfahren. Energieausweise mit
dena-Gütesiegel entsprechen den hohen Qualitätsstandards der dena. Mit dem Siegel wird dokumentiert,
dass der Ausweis durch einen bei der dena registrierten Aussteller nach den Qualitätsstandards der
dena ausgestellt worden ist und damit besondere Anforderungen sowohl an die Qualifikation des
Ausstellers als auch an die Vorgehensweise bei der Ausstellung des Energieausweises erfüllt.
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| 01.07.08: |
Energieausweispflicht hat begonnen
Seit dem 01. Juli 2008 muss ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn ein Wohngebäude,
das vor 1965 gebaut wurde, verkauft oder vermietet werden soll. Damit hat für die ersten
Bestandsgebäude in Deutschland die Energieausweispflicht begonnen. Für jüngere Wohngebäude
(ab 1965) startet die Ausweispflicht am 01.01.2009, für alle Nichtwohngebäude am 01.07.2009.
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| 24.06.08: |
Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen
Das Bundesumweltministerium hat ein Förderprogramm für wärmegeführte Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW
elektrischer Leistung aufgelegt. Die Förderung für Neuanlagen basiert auf einer Basis- und einer
Bonusförderung. Förderfähig sind Anlagen, die
* im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen,
* über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können,
* nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und
* einen integrierten Stromzähler haben.
Weiteren Kriterien sind zu erfüllen
Förderung
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und besteht aus einer Basis-
und einer Bonusförderung die mit einem Vollbenutzungsstunden-Faktor f(Vbh) abgewertet wird, wenn ein
Zielwert von 5000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) laut Förderantrag nicht erreicht wird. Der
Vollbenutzungsstunden-Faktor f(Vbh) wird auf 1,0 begrenzt und berechnet sich wie folgt:
f(Vbh) = Vbh / 5000h/a
Die Basisfördersätze werden je installiertem kWel in mehreren Stufen kumuliert,
was einer degressiv gestuften Förderung entspricht:
Leistung
MIN [kWel] MAX [kWel] Förderbetrag in Euro
> 0 <= 4 1.550,-
> 4 <= 6 775,-
> 6 <= 12 250,-
> 12 <= 25 125,-
> 25 <= 50 50,-
je kWel kumuliert über die Leistungsstufen
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| 18.06.08: |
Bundeskabinett beschließt EnEV 2009
Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 eine Novelle der Energieeinsparverordnung beschlossen.
Danach sollen die Anforderungen der EnEV für den Neubau sowie für die Sanierung im Bestand um
etwa 30% verschärft werden. Außerdem soll eine Außerbetriebnahmepflicht für Nachtstromspeicherheizungen
eingeführt werden und die Berechnungsvorschriften für Wohngebäude schrittweise auf ein Referenzgebäudeverfahren
nach DIN V 18599 umgestellt werden. Da der Bundesrat sich erst nach der Sommerpause mit der neuen EnEV
befassen wird, ist fraglich ob die Novelle wie geplant zum 01.01.2009 in Kraft treten kann.
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| 18.06.08: |
Bundesumweltministerium verlängert Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm
Das Bundesumweltministerium verlängert die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen:
Bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren
einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel
ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren
zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro.
Neu ist, dass künftig auch der Kesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur
alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird.
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| 01.04.08: |
Erneuerbare Wärmegesetz
Bauherren von neu zu errichtenden Wohngebäuden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, mindestens 20 Prozent
des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) durch erneuerbare Energien zu decken.
Bei bestehenden Wohngebäuden müssen ab dem 1. Januar 2010 und erst dann, wenn die zentrale
Heizungsanlage ausgetauscht wird, zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare
Energien gedeckt werden.
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| 31.03.08: |
Sonderfonds Energieeffizienz in KMU
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen
und mittleren Unternehmen. Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite
über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen
zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.
Förderung der Initialberatung mit bis zu 80% der Beratungskosten als Zuschuss von der KFW!
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