Ingenieurbüro Kuder News
Aktuelle Informationen:
17.06.2011 zertifizierter PassivhausPlaner
Dipl.-Ing. (FH) Hermann Kuder
erlangt des Zertifikat "zertifizierter PassivhausPlaner"

durch Abschlussprüfung bei der Akademie der Ingenieure in Ostfildern
15.03.11: Neue Förderrichtlinien
Neue Förderrichtlinien mit erhöhten Zuschüssen für Solar, Biomasse und Wärmepumpe beim BAFA. Mit verschiedenen Boni-Förderungen, z.B. dem Kesseltauschbonus. Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien finden Sie auf www.bafa.de
01.03.2011 KfW Privatkundenbank
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" wurde zum 01.03.2011 neue Förderrichtlinien der Einzelmaßnahmen und der Programme energieeffizient Sanieren eingeführt.
31.08.2010 KfW Privatkundenbank
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" wurde zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt.
In der Sonderförderung wird die Förderung des Hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen eingestellt
12.07.10: Neue Förderrichtlinien
Es können wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien finden Sie auf www.bafa.de
Für folgende Anlagen wird keine Förderung mehr gewährt:
  • Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
  • Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
  • luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
03.05.10: Programmstop
des Marktanreizprogramms für die Förderung erneuerbarer Energien vom Bafa.
01.01.10: Erneuerbare Wärmegesetz in Baden-Württemberg
Bei Wohngebäuden, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt, muss ab sofort mindestens 10 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Muß die Anlage kurzfristig wegen eines Defektes ausgetauscht werden, ist die Verpflichtung innerhalb von 24 Monaten nach Austausch zu erfüllen. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn
  • eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04 m2 Kollektorfläche pro m2 Wohnfläche genutzt wird,
  • bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen zur Deckung des gesamten Wärmebedarfs eine Wärmepumpe eingebaut wird. Dies wird anerkannt, wenn
    • bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 3,5 erreicht wird.
    • bei mit Brennstoffen betriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 1,3 erreicht wird.
  • der gesamte Wärmebedarf durch eine Heizanlage gedeckt wird, durch die mindestens 10 Prozent des Brennstoffbedarfs mit Biogas oder Bioöl gedeckt wird.


Die Verpflichtung kann ersatzweise dadurch erfüllt werden, dass entweder
  • die Bauteile (Dächer oder Dachschrägen und oberste Geschossdecken, die beheizte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen, so gedämmt werden, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, oder
  • die Außenwände so gedämmt werden, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 30 Prozent unterschritten werden, oder
  • der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes durch eine geeignete Kombination von Maßnahmen so reduziert wird, dass
    • bei Gebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an den Transmissionswärmeverlust um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden,
    • bei Gebäuden, für die der Bauantrag zwischen dem 1. November 1977 und dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde, die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um nicht mehr als 10 Prozent überschritten werden,
    • bei Gebäuden, für die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Januar 2002 der Bauantrage gestellt ist, die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 20 Prozent unterschritten werden,
    • bei Gebäuden, für die zwischen dem 1. Februar 2002 und dem 31. März 2008 der Bauantrag gestellt worden ist, die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für das "Neubauniveau" um mindestens 30 Prozent unterschritten werden.
29.09.09: Neue KfW-Förderstandards ab dem 01. Oktober 2009
Die KfW Bankengruppe hat die Anpassungen in ihren Förderprogrammen an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgestellt. Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Anforderungen werden als prozentuale Abweichung von den jeweiligen Anforderungswerten der EnEV 2009 formuliert. Dabei werden in Zukunft die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz jeweils um 15 Prozentpunkte geringer sein, als an den Jahresprimärenergiebedarf.
29.09.09: Ab 1. Oktober tritt die neue, verschärfte EnEV 2009 in Kraft.
Wer ein neues Wohnhaus oder Nichtwohngebäude plant und baut muss die erhöhten Ansprüche der EnEV 20009 beachten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist um fast 30 Prozent (%) gesunken. Der Wärmeschutz ist nach wie vor die zweite Grundforderung auch der EnEV 2009. Parallel zum geminderten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle um ca. 15 Prozent erhöht worden.
02.03.09: Neue Büroadresse in Reutlingen, Gartenstr. 23.
Ab sofort sind wir in zentraler Lage in Reutlingen für Sie erreichbar und freuen uns auf Ihren Besuch. Unser Büro ist Teil des BAER (Büro für Architektur und Energietechnik Reutlingen)
19.12.08: 2009 steigen die energetischen Anforderungen an Gebäude
Mit dem Jahreswechsel müssen viele Gebäudebesitzer ihre Immobilien an veränderte gesetzliche Anforderungen anpassen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt die Energieausweis-Pflicht für alle Wohngebäude.
Zudem müssen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in ganz Deutschland alle Bauvorhaben, für die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag eingereicht wird, einen Mindestanteil Ihrer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien beziehen oder Ersatzmaßnahmen aufweisen.
Auch hinsichtlich veralteter Heizkessel werden die Vorgaben strenger: Alte Heizkessel (eingebaut vor Oktober 1978), die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden müssen bis Ende 2008 endgültig außer Betrieb genommen werden. Das gilt auch wenn sie so ertüchtigt wurden, dass die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind oder ihr Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert wurde.
08.08.08: deutsches Gütesiegel für Nichtwohngebäude
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bei der Entwicklung eines Zertifizierungssystems für die Nachhaltigkeit von Gebäuden mit der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) kooperiert. Das neue deutsche Gütesiegel soll als belastbares Qualitätssiegel den eher marktorientierten Labels wie "green building" entgegengesetzt werden. Das Bewertungssystem soll Energieeffizienz und Ressourcenschutz ebenso einschließen wie die Qualität der Arbeitsplätze unter den Aspekten Gesundheit, Behaglichkeit oder Luftqualität. Es ist eine Weiterentwicklung des vom BMVBS herausgegebenen "Leitfadens für nachhaltiges Bauen". Das Gütesiegel soll zunächst für den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden angewendet werden, später auch für Umbau und Sanierung sowie weitere Gebäudetypen. Anfang 2009 soll es erstmals verliehen werden.
25.07.08: dena-Gütesiegel für Energieausweise eingeführt
Das dena-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Energieausweise. Mit dem dena-Gütesiegel für Energieausweise möchte die dena das Vertrauen aller Marktteilnehmer in den Energieausweis für Gebäude langfristig sichern und ihn als verlässliches Instrument für die Bewertung der energetischen Gebäudequalität sowie als Einstieg in die Gebäudemodernisierung etablieren. Die Energieeinsparverordnung lässt beim Energieausweis großen Spielraum – sowohl bei der Qualifikation von Ausstellern als auch beim Ausstellungsverfahren. Energieausweise mit dena-Gütesiegel entsprechen den hohen Qualitätsstandards der dena. Mit dem Siegel wird dokumentiert, dass der Ausweis durch einen bei der dena registrierten Aussteller nach den Qualitätsstandards der dena ausgestellt worden ist und damit besondere Anforderungen sowohl an die Qualifikation des Ausstellers als auch an die Vorgehensweise bei der Ausstellung des Energieausweises erfüllt.
01.07.08: Energieausweispflicht hat begonnen
Seit dem 01. Juli 2008 muss ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn ein Wohngebäude, das vor 1965 gebaut wurde, verkauft oder vermietet werden soll. Damit hat für die ersten Bestandsgebäude in Deutschland die Energieausweispflicht begonnen. Für jüngere Wohngebäude (ab 1965) startet die Ausweispflicht am 01.01.2009, für alle Nichtwohngebäude am 01.07.2009.
24.06.08: Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen
Das Bundesumweltministerium hat ein Förderprogramm für wärmegeführte Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung aufgelegt. Die Förderung für Neuanlagen basiert auf einer Basis- und einer Bonusförderung. Förderfähig sind Anlagen, die
* im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen,
* über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können,
* nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und
* einen integrierten Stromzähler haben.
Weiteren Kriterien sind zu erfüllen
Förderung
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und besteht aus einer Basis- und einer Bonusförderung die mit einem Vollbenutzungsstunden-Faktor f(Vbh) abgewertet wird, wenn ein Zielwert von 5000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) laut Förderantrag nicht erreicht wird. Der Vollbenutzungsstunden-Faktor f(Vbh) wird auf 1,0 begrenzt und berechnet sich wie folgt:

f(Vbh) = Vbh / 5000h/a
Die Basisfördersätze werden je installiertem kWel in mehreren Stufen kumuliert, was einer degressiv gestuften Förderung entspricht: Leistung
MIN [kWel] MAX [kWel] Förderbetrag in Euro
> 0    <= 4   1.550,-
> 4   <= 6    775,-
> 6    <= 12    250,-
> 12   <= 25    125,-
> 25    <= 50   50,-
je kWel kumuliert über die Leistungsstufen
18.06.08: Bundeskabinett beschließt EnEV 2009
Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 eine Novelle der Energieeinsparverordnung beschlossen. Danach sollen die Anforderungen der EnEV für den Neubau sowie für die Sanierung im Bestand um etwa 30% verschärft werden. Außerdem soll eine Außerbetriebnahmepflicht für Nachtstromspeicherheizungen eingeführt werden und die Berechnungsvorschriften für Wohngebäude schrittweise auf ein Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599 umgestellt werden. Da der Bundesrat sich erst nach der Sommerpause mit der neuen EnEV befassen wird, ist fraglich ob die Novelle wie geplant zum 01.01.2009 in Kraft treten kann.
18.06.08: Bundesumweltministerium verlängert Kesseltauschbonus im Marktanreizprogramm
Das Bundesumweltministerium verlängert die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen: Bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro.
Neu ist, dass künftig auch der Kesseltausch in Kombination mit einer Solaranlage zur alleinigen Warmwasserbereitung mit einem Bonus von 375 Euro gefördert wird.
01.04.08: Erneuerbare Wärmegesetz
Bauherren von neu zu errichtenden Wohngebäuden in Baden-Württemberg sind verpflichtet, mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) durch erneuerbare Energien zu decken. Bei bestehenden Wohngebäuden müssen ab dem 1. Januar 2010 und erst dann, wenn die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird, zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
31.03.08: Sonderfonds Energieeffizienz in KMU
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Förderung der Initialberatung mit bis zu 80% der Beratungskosten als Zuschuss von der KFW!