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| Wohnungsbau |
Nichtwohnungsbau |
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die gesetzlich garantierte Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie
wird für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich dem Inbetriebnahmejahr bezahlt.
www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/pv_verguetungen_bf.pdf
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KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen"
Art der Förderung: Darlehen
Zinsgünstige Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren bzw 20 Jahren und einer Kredithöhe
von max. 50.000 Euro je Vorhaben
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ERP Bundesförderprogramm
Umwelt- und Energiesparprogramm
In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen z.B zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von größeren Photovoltaik-Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 21.07.04 erfüllen.
Art der Förderung
Zinsverbilligte Darlehen bis zu 75% der förderfähigen Investitionskosten.
Antragstellung über die Hausbank
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