|
|
| Wohnungsbau |
Nichtwohnungsbau |
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW. Die Anlagen müssen als
wärmegeführt ausgelegt sein, das heisst der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage. Die KWK-Anlagen
müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, einen integrierten Stromzähler haben und außerdem über
einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können. Zusätzlich müssen die Anlagen
bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu bietet das BAFA auf dieser Internetseite eine Liste der
Anlagentypen an, die diese Kriterien erfüllen und damit grundsätzlich förderfähig sind. Weiterhin können
Sie daraus entnehmen, welche Anlagen die Basisförderung erhalten und für welche Module noch der Umweltbonus
zusätzlich gezahlt wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten
Vollbenutzungsstunden. Die Fördersätze finden Sie unter Nr. 6 der Richtlinie. Der maximale Zuschussbetrag
wird dann gezahlt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von mindestens 5.000
Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss
entsprechend anteilig gekürzt.
Achtung, die Mittel sind eventuell ausgeschöpft
www.bafa.de/kraft_waerme_kopplung/Mini_KWK_Anlagen.de
|
Einspeisevergütung ab 01.01.2009
Erstmals erhält der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom,
sondern ab 2009 auch für den ‚selbstgenutzten’ Strom. Da der Text der der KWKG-Novelle
(§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen
getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in
Betrieb genommen wurden.
Die Zuschlagssätze für Strom aus nach dem 01.01.2009 in Betrieb genommene KWK-Anlagen sind nach
Leistungsanteilen gestaffelt (Leistungsanteil: bis 50 kWel 5,11 Cent/kWh, über 50 kWel bis 2 MWel
2,1 Cent/kWh und über 2 MWel 1,5 Cent/kWh. Beispiel: bei einem 500 kWel-BHKW wird 10 % des Stroms
mit 5,11 Cent/kWh vergütet und 90 % mit 2,1 Cent/kWh.
www.bafa.de/kraft_waerme_kopplung/KWK_Strom_Verguetung
|
| |
|
|
|