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| Wohnungsbau |
Nichtwohnungsbau |
Vor-Ort-Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Die von antragsberechtigten Energieberatern durchgeführte Vor-Ort-Beratung, die sich
umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung bezieht
unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien; nur für Wohngebäude
die vor dem 01.01.1984 baugenehmigt wurden.
Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 400,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 500,-
Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 50,- €
für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung gewährt werden. Der Zuschuss (einschließlich Bonus) darf 50%
der Beratungskosten nicht überschreiten.
www.bafa.de
Der Zuschuss für die Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen
in einen Vor-Ort-Beratungsbericht beträgt 25,- Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100,- Euro.
Eine Förderung der einzelnen Thermogramme ist nur möglich, wenn sich diese inhaltlich von einander unterscheiden.
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Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KfW-Förderbank)
Initialberatung: energetische Schwachstellen im Unternehmen werden untersucht
Detailberatung: vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans
Fördersatz:
Initialberatung: bis zu 80% des maximal förderfähigen Tageshonorars, höchstens 1.280 EUR
Detailberatung: bis zu 60% des maximal förderfähigen Tageshonorars, höchstens 4.800 EUR
www.energieeffizienz-beratung.de
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