|
|
| Wohnungsbau |
Nichtwohnungsbau |
KfW-Programm Energieeffizient Sanieren als Gesamtmaßnahme von Außenhülle und Anlagentechnik
Programmnummer 430 Zuschuss
a) Einzelmaßnahmen: Zuschuss 5,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit.
b) Effizienzhaus 115: Zuschuss 7,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 5.625 Euro pro Wohneinheit
c) Effizienzhaus 100 (Neubauniveau): Zuschuss 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit.
d) Effizienzhaus 85: Zuschuss 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 9.375 Euro pro Wohneinheit.
e) Effizienzhaus 70: Zuschuss 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 11.250 Euro pro Wohneinheit
f) Effizienzhaus 55: Zuschuss 17,5 % Ihrer förderfähigen Kosten,
bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit
www.kfw-foerderbank.de
Alternativ Kreditprogramm Nr. 151:
Sie können mit diesem Programm bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich
Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanzieren. Der Kredit beträgt bis zu 75.000 Euro
pro Wohneinheit. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.
Sollzins (Effektivzins) pro Jahr ab 1,55 %
Tilgungszuschuss.
KfW-Effizienzhaus 115: 2,5 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 100: 5,0 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 85: 7,5 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 70: 10,0 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 55: 12,5 % Tilgungszuschuss
Antragstellung: KfW über Ihre Hausbank
|
Klimaschutz-Plus-Förderprogramm Landesförderprogramm Baden-Württemberg
Allgemeines CO2-Minderungsprogramm Baden-Württemberg für kleine und mittlere Unternehmen Fördervoraussetzungen: rechnerisch
nachzuweisende CO2-Minderung mindestens 10 Tonnen pro Jahr (entspricht ca. 3.200 l Heizöl oder 15.000kWh Strom)
Art und Höhe der Förderung: einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent über die
anrechenbare Lebensdauer, max. 15%
der förderfähigen Investitionen, max. 75.000 Euro.
Antragstellung: KEA Klimaschutz- u. Energieagentur Baden-Württemberg
|
|
Umweltschutz- und Energiesparförderprogramm
der L-Bank Baden-Württemberg für kleine
und mittlere Unternehmen Fördervoraussetzungen: reine Ersatzinvestitionen sind ausgeschlossen
Art und Höhe der Förderung: Zinsverbilligte Darlehen bis zu 75% der förderfähigen Kosten.
Antragstellung:
über die Hausbank
|
|
Umweltschutz in Vereinen der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH für gemeinnützige
Vereine(e.V.) Fördervoraussetzungen: rechnerisch nachzuweisende CO2-Minderung mindestens 5 Tonnen pro Jahr
(entspricht ca. 1.600 l Heizöl oder 8.000kWh Strom) Art und Höhe der Förderung: einmaliger Zuschuss in Höhe
von 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent über die
anrechenbare Lebensdauer, max. 40% der förderfähigen Investitionen, max. 75.000 Euro
Antragstellung: KEA
|
|
ERP Bundesförderprogramm
Umwelt- und Energiesparprogramm
In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen z.B zu Wärmedämm-Maßnahmen
Art der Förderung:
Zinsverbilligte Darlehen bis zu 75% der förderfähigen Investitionskosten
Antragstellung über die Hausbank
|
|
|